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Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe der Bauleitplanung und stellt für das gesamte Stadtgebiet die Nutzung der Gemeindeflächen, z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, land- und forstwirtschaftliche Flächen etc. dar. Die Aussagen dieses Planes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Endwicklung für einen längeren Zeitraum und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zeilvorstellungen der Stadt.

Der Flächennutzungsplan, der auch vorbereitender Bauleitplan genannt wird, trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Er erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.

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