Der Bebauungsplan (B-Plan) ist die zweite Stufe der Bauleitplanung. Er wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt und setzt als so genannter verbindlicher Bauleitplan insbesondere die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung einzelner Gebiete fest. So lässt sich aus den Bebauungsplänen ablesen, welche Art der Nutzung, welche Anzahl von Geschossen und welche Dichte der Bebauung auf den einzelnen Grundstücken zulässig sind. Dabei kann der Detaillierungsgrad der Festsetzungen im Bebauungsplan grob oder auch sehr konkret sein, je nach den städtischen Planungszielen und den städtebaulichen Problemen, die zu lösen sind.
Die Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für notwendig hält. Die Stadt ist dabei grundsätzlich die Planungsträgerin, unabhängig davon, ob die eigene Verwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder ein privater Vorhabenträger den Plan erarbeitet.


