Die Veränderungssperren gelten innerhalb eines zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes, wobei der Geltungsbereich der Veränderungssperre auch kleiner als der zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan sein kann. Die Zuordnung der Veränderungssperre erfolgt zu dem betreffenden Bebauungsplan. Der genaue Geltungsbereich geht aus dem Satzungstext und dem Umring der Veränderungssperre hervor.
(Die folgende Liste der Veränderungssperren stellt eine Auswahl dar und wird kontinuierlich ergänzt)

