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2007-10-23 Freiwilliges soziales Jahr

Möchten Sie ein freiwilliges soziales Jahr in einer städtischen Einrichtung ableisten?

Junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren können in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen oder in einem offenen Kinder- und Jugendtreff ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Voraussetzungen ist die beendete Schulpflicht und Motivation, in einem sozialem Arbeitsfeld aktiv mitzuarbeiten. Die Teilnehmer im FSJ erhalten die Gelegenheit, erste Praxiserfahrungen in einer sozialen Einrichtung zu sammeln, und werden von pädagogischen Fachkräften qualifiziert angeleitet. Die monatliche Vergütung ist abhängig vom Lebensalter.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, werden nicht zum Zivildienst herangezogen.

Notwendige Unterlagen

  • Schriftliche Bewerbung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Winfried Lütke-Dartmann

Ursula Speckenbach

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