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Befahrbarkeit der Fußgängerzone neu geregelt

Weitere Stellplätze für Taxen

Die Befahrbarkeit der Fußgängerzone ist ab sofort neu geregelt worden: Die Zeiten zum Be- und Entladen von Waren und  Gütern sind jetzt auf die Zeiträume von 06:00 bis 11:00 Uhr und von 19:00 bis 21:00 Uhr an allen Zufahrten (Knapper Straße, Altenaer Straße, Jockuschstraße, Schillerstraße, Turmstraße und Neugasse) vereinheitlicht worden. Das Befahren der Fußgängerzone für andere Zwecke und außerhalb der Lieferzeiten ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO entsprechend der Vorgaben der ausgestellten Genehmigung und für Personen mit Sonderrechten zulässig. Eine solche Ausnahmegenehmigung kann wie bisher beim Fachdienst Bauservice beantragt werden.  

Für die Taxen wurden, wie mit Vertretern der Taxenvereinigung vereinbart, weitere Stellplätze am Rand der Fußgängerzone eingerichtet. Für Taxenfahrten zum Ärztehaus Sternplatz 1 ("MediVital Center") kann die Tiefgarage mit Zufahrt von der Sauerfelder Straße kostenfrei zum Ein- und Aussteigen genutzt werden. Von hier aus sind alle Arztpraxen barrierefrei mit Aufzügen zu erreichen. Die Neuregelung zum Befahren der Fußgängerzone erfolgte vor dem Hintergrund vermehrt auftretender Beschwerden über das Verhalten von Autofahrern in der Fußgängerzone sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität der Fußgänger.

Lüdenscheid, 03.07.2012

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