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Public Viewing zur Europameisterschaft - Stellungnahme der Stadtverwaltung

Die lokale Berichterstattung in den vergangenen Tagen zum Thema "Public Viewing" nimmt die Stadtverwaltung Lüdenscheid zum Anlass, um auf folgendes hinzuweisen:

  1. Der genannte Erlass von Minister Remmel, der eine Ausnahmeregelung für Lautestärkeregelungen zur Fußball-EM ermöglicht, bezieht sich ausdrücklich auf Public Viewing.
  2. Die genannte Veranstaltung des "Brauhauses" ist keine Public-Viewing-Veranstaltung, sondern eine Party.
  3. Diese Veranstaltung ist auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Mehl, Besitzer des "Brauhauses", keine Public-Viewing-Veranstaltung, sondern eine Party, da Public-Viewing-Veranstaltungen ein viel höheres Maß an Sicherheitsvorkehrungen erfordern, als Parties.
  4. Die Ausnahmeregelung, die durch Erlass von Minister Remmel möglich wäre, kann daher für die "Brauhaus"-Party nicht angewandt werden.
  5. Für die "Brauhaus"-Party gelten zwingend die Regelungen der Technischen Anleitung Lärm (Landesgesetz) in Verbindung mit dem Landes-Immissions-Schutzgesetz, die in der erlassenen Ordnungs-Verfügung festgesetzt wurden. Ein Ermessensspielraum ist hierbei nicht gegeben. Für eine Ausnahmegenehmigung zur Erhöhung der Lautstärkewerte fehlt die gesetzliche Grundlage, da der Erlass von Minister Remmel nicht für Parties gilt.
  6. Die Technische Anleitung Lärm lässt ausnahmsweise erhöhte Lärmwerte für maximal zehn Veranstaltungen im Jahr zu. Dies soll in 2012 unter anderem schon für die sieben Sommer-Parties im Rosengarten "Donnerstags im Rosengarten" angewendet werden.

Lüdenscheid, 15.06.2012

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