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Bürgerinfo zur Werbesatzung am 22. Mai

Verbindliche Regelungen für Werbeanlagen und lichtgestalterische Maßnahmen für Teile der Innenstadt

Die Stadt Lüdenscheid plant eine neue Werbesatzung für den Bereich Sternplatz und Rathausplatz und Teilbereiche an der Sauerfelder und Altenaer Straße. Um die geplanten Inhalte der Satzung vorzustellen, findet am Dienstag, 22. Mai um 17.30 eine Informationsveranstaltung im Ratssaal des Rathauses der Stadt Lüdenscheid statt. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Geschäftsleute, Gastronomen und Eigentümer sind dazu eingeladen, über die Inhalte einer neuen Werbesatzung zu diskutieren. 

Das Gesicht der Innenstadt wird maßgeblich geprägt durch die Außendarstellung der ansässigen Gewerbebetreibenden. Werbung dient dazu, wichtige Mitteilungen an den Kunden zu richten, um deren Aufmerksamkeit zu erhalten. Dieses berechtigte Anliegen der Geschäftsleute gilt es in Einklang zu bringen mit dem allgemeinen öffentlichen Interesse der Stadtbildpflege. Ansprechend gestaltete Gastronomiemöblierungen auf öffentlichen Flächen sollen wiederum zum Verweilen und zum Aufenthalt im Stadtraum einladen, denn Stadtqualität und Baukultur sind Werte, die sich langfristig auszahlen. 

Ziel der Satzung soll es sein, verbindliche Regelungen für Werbeanlagen und lichtgestalterische Maßnahmen aufzustellen. Als allgemeine Anforderungen sollen dabei gelten, dass sich Werbeanlagen in das Stadtbild und die nähere Umgebung einfügen und sich in Ausbildung, Anzahl, Lage, Farbgebung und Proportion der Gebäudearchitektur unterordnen müssen.

Lüdenscheid, 16.05.2012

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Einladung zur Bürgerinfo am 22. Mai 2012       [pdf, 408,62 Kilobyte] PDF vorlesen
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