Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lüdenscheid, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt – Amtsblatt des Märkischen Kreises – vollzogen. Auf die Veröffentlichung wird in den Tageszeitungen hingewiesen. Zudem hängt das Amtsblatt des Märkischen Kreises für mindestens eine Woche an der Bekanntmachungstafel im Bürgerforum des Rathauses aus.



