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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lüdenscheid 2007

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lüdenscheid, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgerforum des Rathauses für den Zeitraum von mindestens einer Woche. Auf den Aushang wird in den Tageszeitungen hingewiesen.

Bekanntmachung der Satzung

über die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Lüdenscheid

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Bekanntmachung der Satzung

über die Friedhofsgebühren in der Stadt Lüdenscheid (Friedhofsgebührensatzung)

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Bekanntmachung der Satzung

über die erste Satzung zur Änderung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Lüdenscheid (Friedhofssatzung)

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Bekanntmachung der Satzung

über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Lüdenscheid

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Bekanntmachung der Satzung

über die Abfallentsorgung in der Stadt Lüdenscheid

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Bekanntmachung der Satzung

über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die erste Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2008

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über den Beschluss über die Jahresrechnung 2006 und die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NW. S 666/SGV. NW. 2023)

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 "Römerweg", 7. Änderung.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 "Anschlussstelle Lüdenscheid Süd an der BAB35", 1. Änderung sowie die damit verbundene 125. Änderung des Flächennnutzungsplanes dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurf Nr. 809 "Gewerbegebiet südlich Heedfeld", 1. Änderung.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurf Nr. 759 "Wefelshohler Straße - Gustavstraße", 3. Änderung.

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Jahresabschluss und Lagebericht 2006 für die STL Bauträger- und Beteiligungs-GmbH

Die Gesellschafterversammlung hat am 26.11.2007 den Jahresabschluss und den Lagebericht der STL Bauträger- und Beteiligungs-GmbH zum 31.12.2006 mit einer Bilanzsumme von 10.274.576,21 Euro und einem Jahresüberschuss von 33.670,72 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss von 33.670,72 Euro wird an die Stadt Lüdenscheid als Gesellschafterin abgeführt.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 748 "Gewerbegebiet Olpendahl", 1. Änderung. Weiterlesen »

Einziehung Gänsegarten

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) wird die östlich an das Rathaus angrenzende, begehbare Grünanlage (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 32, Flurstück 197 teilweise) mit sofortiger Wirkung eingezogen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten der Bebauungspläne

Nr. 531 "Wefelshohl", 5. Änderung
Nr. 565 "Glatzer Straße / Königsberger Straße", 3. Änderung
Nr. 569 "Rostocker Straße", 1. Änderung
Nr. 573 "Bräuckenwiese", 2. Änderung
Nr. 752 "Peddensiepen", 1. Änderung
 Nr. 765 "Ehemaliger Schlachthof", 4. Änderung

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 601 "Nörlich des Kreiskrankenhauses Hellersen", 14. Änderung Weiterlesen »

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 555 "Wehberg", 5. Änderung Weiterlesen »

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) wird hiermit der

Heini-Wiegmann-Weg
(Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 62, Flurstück 453)

als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 ist aufgestellt und liegt gemäß § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NW. S. 245), vom 19.11. bis zum 27.11.2007 im Amt für Finanzen und Beteiligungen –Abteilung Kämmerei-, Rathausplatz 2b (Telekom-Gebäude), Zimmer 262, während der Dienststunden öffentlich aus...

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Zustellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008

Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008 sind verschickt worden. Diese wurden im verschlossenen Umschlag durch die Post zugestellt. Lohnsteuerpflichtige Einwohner, die ihre Lohnsteuerkarte 2008 noch nicht erhalten haben, können diese im Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid beantragen.

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Jahresabschluss und Lagebericht 2006 für den Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid - STL

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 15.10.2007 den Jahresabschluss zum 31.12.2006 sowie den Lagebericht 2006 festgestellt und über die Verwendung des Jahresergebnisses 2006 beschlossen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 531 "Wefelshohl", 6. Änderung und Erweiterung. Weiterlesen »

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 121 Weiterlesen »

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 806 "Altenaer Straße / Sternplatz". Weiterlesen »

Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 Anschlussstelle Lüdenscheid-Süd an der BAB 45, 1. Änderung

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2  "Anschlussstelle Lüdenscheid-Süd an der BAB 45", 1. Änderung aufzustellen

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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 809 "Gewerbegebiet südlich Heefeld", 1. Änderung

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungs­plan Nr. 809 "Gewerbegebiet südlich Heedfeld", 1. Änderung aufzustellen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 99 Weiterlesen »

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 791 "Südlich des Stadtmuseums" Weiterlesen »

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 759 "Wefelshohler Straße - Gustavstraße", 3. Änderung aufzustellen.

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Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2007 die 4. Änderung zur Neufassung der Verbandssatzung vom 15.12.1997 beschlossen. Weiterlesen »

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 531 "Wefelshohl", 6. Änderung und Erweiterung

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.08.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungs­plan Nr. 531 "Wefelshohl", 6. Änderung und Erweiterung aufzustellen.

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Anmeldung zu den Grundschulen (Schulanfänger) für das Schuljahr 2008/2009

Das Anmeldeverfahren für Schulanfänger ist durch das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen geändert worden. Die wichtigste Änderung lautet: Sie können Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) werden hiermit 

die beiden in die Straße "Alte Wache" einmündenden Stichstraßen (ohne     eigene Bezeichnung),Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 1, Flurstücke 490 und 513

als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten der Aufhebung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 4 "Philippstraße / Hasleystraße"...

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 812 "Philippstraße /
Hasleystraße" ...

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 555 "Wehberg", 5. Änderung ...

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 601 "Nördlich des Kreiskrankenhauses Hellersen", 14. Änderung ...

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Einziehung Kasernenweg

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) wird der

Kasernenweg (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 48, Flurstücke 86, 87 und  Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 42, Flurstück 320)

mit sofortiger Wirkung eingezogen.

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Beabsichtigte Einziehung der an das Rathaus angrenzenden Grünanlage ("Gänsegarten")

Im Zuge der Neugestaltung des Bereiches Sternplatz/Altenaer Straße soll die östlich an das Rathaus angrenzende, begehbare Grünanlage (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 32, Flurstück 197 teilweise) überbaut werden.

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Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lüdenscheid

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 11.06.2007 die Satzung beschlossen, die durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel vom 22.06.2007 bis 28.06.2007 im Bürgerforum des Rathauses zur Einsichtnahme aushängt.

Der folgende Link öffnet die Satzung in der Ortsrechtsammlung der Stadt Lüdenscheid.

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Kündigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lüdenscheid und der Gemeinde Halver

Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Halver und der Stadt Lüdenscheid über Kanalspülarbeiten in der Stadt Halver wird in einer der nächsten Ausgaben des amtlichen Bekanntmachungsblattes - Amtsblatt des Märkischen Kreises - zusammen mit der Genehmigung des Landrats als Untere staatliche Verwaltungsbehörde - Lüdenscheid - bekannt gemacht. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen.

Lüdenscheid, 18.06.2007

Der Bürgermeister
Dzewas

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid über das Teileinrichtungsprogramm von Erschließungsanlagen und die Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit

Satzung der Stadt Lüdenscheid über das Teileinrichtungsprogramm von Erschließungsanlagen und die Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit vom 14.06.2007

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 814 "Kettenberg"

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) wurde der Bebauungsplan Nr. 814 "Kettenberg" vom Rat der Stadt Lüdenscheid am 11.06.2007 als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Gevelndorf"

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2  "Gevelndorf" vom Rat der Stadt Lüdenscheid am 11.06.2007 als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

Die Aufhebung der vorstehenden Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Planfeststellung für die Anlage eines Zusatzfahrstreifens im Zuge der L 561 zwischen Versedamm und Hardt (Serpentinen)

Planfeststellung für die Anlage eines Zusatzstreifens im Zuge der L 561 zwischen Versedamm und Hardt (Serpentinen) von Bau-km 8+885,00 bis Bau-km 12+023,70, einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen im Verkehrswegenetz, der Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft, der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, der Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Lüdenscheid, Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 23 und auf dem Gebiet der Gemeinde Herscheid, Gemarkung Herscheid, Flur 6, 8, 13 und 45

Das Vorhaben umfasst

  • den Ausbau der L 561 mit Anlage eines Zusatzstreifens und einem kombinierten Geh- und Radweg,
  • die wasserrechtlichen Maßnahmen,
  • die Maßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft,
  • den Anschluss der Wirtschaftswege an die L 561 und
  • die mit der Baumaßnahme im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen am Verkehrswegenetz und an Anlagen Dritter.
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 11.06.2007 die Satzung beschlossen, die durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel vom 14.06.2007 bis 20.06.2007 im Bürgerforum des Rathauses zur Einsichtnahme aushängt.

Der folgende Link öffnet die Satzung in der Ortsrechtsammlung der Stadt Lüdenscheid.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) wird

die Verlängerung des Nietenberger Weges,
Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 97, Flurstücke 514, 517, 520 und 523

für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) werden die nachstehend genannten Straßen und Wege wie folgt gewidmet:

 

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Philippstraße/Hasleystraße"

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.2007 die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Philippstraße/Hasleystraße" gem. § 3 Abs. 2 des Bauge­setzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) auf die Dauer eines Monats beschlossen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 806 "Altenaer Straße/Sternplatz" sowie die damit verbundene 121. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 806 "Altenaer Straße/Sternplatz" gem. § 3 Abs. 2 des Bauge­setzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) auf die Dauer eines Monats beschlossen. Gleichzeitig wurde gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung der 121. Änderung des Flächen- nutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes sowie die öffentliche Auslegung der 121. Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 812 ?Philippstraße/Hasleystraße?

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 812 "Philippstraße/Hasleystraße" gem. § 3 Abs. 2 des Bauge­setzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) auf die Dauer eines Monats beschlossen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe

1. Nr. 531 "Wefelshohl", 5. Änderung
2. Nr. 558 "Schlittenbach", 9. Änderung
3. Nr. 565 "Glatzer Straße / Königsberger Straße", 3. Änderung
4. Nr. 569 "Rostocker Straße", 1. Änderung
5. Nr. 573 "Bräuckenwiese", 2. Änderung
6. Nr. 752 "Peddensiepen", 1. Änderung
7. Nr. 765 "Ehemaliger Schlachthof", 4. Änderung
8. Nr. 813 "Bräuckenstraße"

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungs­plan Nr. 601 "Nördlich des Kreiskrankenhauses Hellersen", 14. Änderung aufzustellen.

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 791 ?Südlich des Stadtmuseums?

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) wurde der Bebauungsplan Nr. 791 "Südlich des Stadtmuseums" vom Rat der Stadt Lüdenscheid am 26.02.2007 als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 806 "Altenaer Straße/Sternplatz" und Einleitung der 121. Flächennutzungsplanänderung

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2006 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungs­plan Nr. 806 "Altenaer Straße/Sternplatz" aufzustellen.

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 532 "Wehberger Straße, 1. Änderung und Erweiterung

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) wurde der Bebauungsplan Nr. 532 "Wehberger Straße", 1. Änderung und Erweiterung vom Rat der Stadt Lüdenscheid am 26.02.2007 als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

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Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 119

Die vom Rat der Stadt Lüdenscheid in der Sitzung am 26.02.2007 beschlossene 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 532 "Wehberger Straße", 1. Änderung und Erweiterung wurde mit der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 13.04.2007 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 812 "Philippstraße/Hasleystraße" und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Philippstraße/Hasleystraße"

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2006 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungs­plan Nr. 812 "Philippstraße/Hasleystraße" aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Philippstraße/Hasleystraße" gefasst.

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Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetreib Lüdenscheid (STL)

Nach § 11 Absatz 2 der Betriebssatzung für den Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) der Stadt Lüdenscheid sind die zur Vertretung des STL Berechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis öffentlich bekannt zu machen.

Der Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb (STL) ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Lüdenscheid. Er wird vertreten durch die Werkleitung. Die Werkleitung besteht aus einem Werkleiter.

Werkleiter: Wolfgang Klose
Stellvertretende Werkleiter: Heino Lange und Klaus Neuser

Die Werkleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung, des Betriebes des städtischen Fuhrparks, des Baubetriebs, des Bau- und Ingenieurwesens sowie des Betriebes der Zentraldeponie Lüdenscheid-Kleinleifringhausen gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), die ihrer Entscheidung oder der Entscheidung des Werksausschusses unterliegen, gericht­lich oder außergerichtlich. In den übrigen Angelegenheiten obliegt die Vertretung dem Bürgermeister.

Lüdenscheid, 26.04.2007

Stadt Lüdenscheid
- Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) -
Der Werkleiter

Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Wochenmarktgebühren

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung am 26.02.2007 die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Wochenmarktgebühren in der Stadt Lüdenscheid beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist in vollem Wortlaut durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Bürgerforum des Rathauses vom 02. bis 10.04.2007 zur Einsichtnahme ausgehängt und auf der Internetseite der Stadt Lüdenscheid in die Rubrik "Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen" eingestellt worden.

Der folgende Link öffnet die Satzung in der Ortsrechtsammlung der Stadt Lüdenscheid.

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Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2007

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16.November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (GV. NRW. S. 54), jeweils in der z. Zt. gültigen Fassung, wird für die Stadt Lüdenscheid verordnet:

§ 1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Lüdenscheid dürfen am 01.04.2007, 06.05.2007, 07.10.2007 und 04.11.2007 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Beratung und zum Verkauf geöffnet sein...

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Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Die am 07.07.2006 veröffentlichte Widmungsverfügung vom 26.05.2006 wird hiermit aufgehoben und durch folgende Verfügung ersetzt:

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßen- und Wegegesetzes   des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) werden die nachstehend aufgeführten Wege im Naturschutzgebiet "Stilleking" hiermit wie folgt gewidmet:

a) Die Wege auf den Grundstücken

-         Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 41, Flurstück 98

-         Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 41, Flurstücke 92 und 93

-         Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 41, Flurstück 89

für den öffentlichen Fußgängerverkehr (befahrbar nur mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie zur Nutzung für Jagdzwecke).

b) Die von der südlichen Grenze der Straßenparzelle Gemarkung Lüdenscheid-Land,  Flur 41, Flurstück 94, in südl. Richtung verlaufende
     Verlängerung der Stillekingstraße (Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 41, Flurstück 96 teilweise) auf einer Länge von 80 m für den
     öffentlichen Verkehr.

c) Die sonstigen Wege auf dem Grundstück Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 41,  Flurstück 96 wie unter a).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären beim Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid.

Lüdenscheid, 28.03.2007          
Der Bürgermeister
Dzewas                                                  

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) werden die bisher ungewidmeten Bereiche der Straße "Am Ramsberg" wie folgt gewidmet:

  • die veränderte Anbindung an die Kurze Straße (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 35, Flurstück 342) für den öffentlichen Verkehr;
  • von Grundstück Haus Nr. 112 (Kindergarten) bis zur Einmündung in die Lohmühlenstraße (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 35, Flurstück 340 teilweise) für den öffentlichen Verkehr;
  • der 12 m lange verengte Straßenteil vor Grundstück Haus Nr. 110 (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 35, Flurstück 340 teilweise) für den öffentlichen Fußgängerverkehr.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären beim Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid.


Lüdenscheid, 22.03.2007
Der Bürgermeister
Dzewas                                                                      

Im Zuge der Umwandlung des ehemaligen Kasernengeländes ?Baukloh? in ein Gewerbe- und Wohngebiet hat der ehemalige ?Kasernenweg? seine Verkehrsbedeutung verloren

Da die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist, wird die förmliche Einziehung der ehemaligen Straßenflächen (Gemarkung Lüdenscheid-Stadt, Flur 48, Flurstücke 86, 87 und 320) erforderlich.

Die Absicht der Einziehung wird gem. § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG. NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Einwendungen sind an die Stadt Lüdenscheid, Amt für Bauservice und Bauordnung, Rathaus, Zimmer 526, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid, zu richten.

Ein Plan, aus dem die Lage der einzuziehenden Flächen ersichtlich ist, kann während der Öffnungszeiten in Zimmer 526 des Rathauses eingesehen werden.

Lüdenscheid, 22.03.2007      
Der Bürgermeister
Dzewas                                                                       

Aufstellung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.08.2006 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, folgende Bebauungs­pläne

 

1.    Bebauungsplan Nr. 752 "Peddensiepen", 1. Änderung

2.    Bebauungsplan Nr. 573 "Bräuckenwiese", 2. Änderung

3.    Bebauungsplan Nr. 569 "Rostocker Straße", 1. Änderung und
       Erweiterung

4.    Bebauungsplan Nr. 765 "Ehemaliger Schlachthof", 4. Änderung

5.    Bebauungsplan Nr. 558 "Schlittenbach", 9. Änderung

6.    Bebauungsplan Nr. 531 "Wefelshohl", 5. Änderung

7.    Bebauungsplan Nr. 813 "Bräuckenwiese"

 

aufzustellen. Auch der Bebauungsplan Nr. 565 "Glatzer Straße/Königsberger Straße", 3. Änderung soll in diesem Zusammenhang aufgestellt werden.

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Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 814 "Kettenberg"

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2007 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossen, den Bebauungs­plan Nr. 814 "Kettenberg" aufzustellen.

In gleicher Sitzung hat der Ausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 814 "Kettenberg" gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats beschlossen.

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Öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Gevelndorf"

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2007 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2  "Gevelndorf" gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Bauge­setzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) auf die Dauer eines Monats beschlossen.

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Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid

Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte von Grundstücken für das Gebiet der Stadt Lüdenscheid.

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Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. 814 "Kettenberg" und Nr. 2 "Gevelndorf"

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 814 "Kettenberg" aufzustellen sowie den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Gevelndorf" gefasst.

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 582/I "Nördliche Innenstadt", 9. Änderung

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) wurde der Bebauungsplan Nr. 582/I "Nördliche Innenstadt", 9. Änderung vom Rat der Stadt Lüdenscheid am 11.12.2006 als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

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Satzung über die Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 15.01.2007 die Satzung beschlossen, die durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel vom 25.01.2007 bis 01.02.2007 im Bürgerforum des Rathauses zur Einsichtnahme aushängt.

Der folgende Link öffnet die Satzung in der Ortsrechtsammlung der Stadt Lüdenscheid.

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Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2007/2008

Für die weiterführenden Schulen der Stadt Lüdenscheid sind folgende Anmeldetermine vorgesehen:

Gesamtschule (für den 5. Schuljahrgang)

Dienstag30.01.2007 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch31.01.2007 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag01.02.2007   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag02.02.2007   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien (für den 5. Schuljahrgang) Gymnasiale Oberstufe der Gymnasien und der Gesamtschule (für den 11. Schuljahrgang)

Donnerstag22.02.2007 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag23.02.20078.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag24.02.20078.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Nähere Einzelheiten werden den Erziehungsberechtigten bzw. den Haupt- und Realschulabsolventen direkt mitgeteilt. Sollten Unklarheiten bestehen, steht das Sekretariat der zuständigen Schule oder das Schulverwaltungs- und Sportamt (Telefon: 171385) für Auskünfte zur Verfügung.

Lüdenscheid, 20.01.2007
Der Bürgermeister
Dzewas

Entwurf der Haushaltssatzung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 ist aufgestellt und liegt gemäß §  79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NW. S. 245), vom 22.01. bis zum 30.01.2007 im Amt für Finanzen und Wohnungsbauförderung –Abteilung Kämmerei-,  Rathausplatz 2b (Telekom-Gebäude), Zimmer 262, während der Dienststunden öffentlich aus.

Einwohner und Abgabepflichtige können gegen diesen Entwurf innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Bürgermeister –Amt für Finanzen, Kämmerei-, Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid, erheben.

Lüdenscheid, 16.01.2007
Der Bürgermeister
Dzewas

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) wird hiermit die Straße

  • An der Heerwiese

für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären beim Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid.

Lüdenscheid, 02.01.2007
Der Bürgermeister
Dzewas

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

über die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 99 Weiterlesen »

Planfeststellung für die Anlage eines Zusatzfahrstreifens im Zuge der L 561 zwischen Versedamm und Hardt

Planfeststellung für die Anlage eines Zusatzfahrstreifens im Zuge der L 561 zwischen Versedamm und Hardt (Serpentinen) von Bau-km 8+885,00 bis Bau-km 12+023,70 einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen im Verkehrswegenetz, der Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft, der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, der Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Lüdenscheid, Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 23 und auf dem Gebiet der Gemeinde Herscheid, Gemarkung Herscheid, Flur 6, 8, 13 und 45

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